Hegering verbreitet einseitige Sichtweise

Bündnis 90/Die GRÜNEN sind nicht verwundert über die Kritik des Sprockhöveler Hegerings am Jagdgesetz (Artikel in der WZ vom 8.12.2015). Schließlich startete der Landesjagdverband im September eine Volksinitiative gegen das neue Jagdgesetz und versucht so den Eindruck einer breiten Basis für ihr eigenes Gedankengut zu vermitteln, um die benötigten Unterschriften zu sammeln.
Zwar war das Landesumweltministerium federführend im Gesetzgebungsverfahren, doch viele Verbände waren an dem über ein Jahr dauernden Prozess beteiligt. Tierschutz- und Natur-schutzverbände begrüßen das Gesetz als tragfähigen Kompromiss, da es mit der Ausrichtung des Jagdrechts nach ökologischen, Arten- und Naturschutzkriterien sowie der Untersagung von Praktiken, die mit dem Tierschutz nicht vereinbar sind, ein neues Verständnis zur Jagd einläutet.
Gern nehmen wir zu den einzelnen Vorwürfen Stellung:
Es stimmt nicht, dass wildernde Katzen generell nicht mehr geschossen werden dürfen, die zuständige Naturschutzbehörde kann Ausnahmen zulassen. Allerdings sollte, wer sich um den Vogelbestand hierzulande sorgt, zunächst die Hauptursachen wie Intensivlandwirtschaft und zunehmende Zersiedlung angehen. Außerdem gibt es die größten Probleme mit Katzen dort, wo gar nicht gejagt werden darf: im siedlungsnahen Bereich. Deshalb sind von den Kommunen zu beschließende Kennzeichnungs- und Kastrationsmaßnahmen für frei laufende Katzen sinnvoll. Das Land unterstützt seit mehreren Jahren Tierheime finanziell, die ein entsprechendes Programm durchführen.
Totschlagfallen wurden wegen des Risikos von Fehlfängen und Verletzungen für Mensch und Tier verboten. Totschlagfallen töten die Tiere unter Umständen nicht direkt, sie können sie auch schwer verletzen. Das ist Tierquälerei. Zudem besteht die Gefahr, dass auch geschützte Arten in die Falle gehen (z.B. Baummarder oder Wildkatzen). Zur Bejagung von Räubern bleiben hinreichende andere Jagdmöglichkeiten erhalten, wie Lebendfallen-, Ansitz- oder Gesellschaftsjagd.
Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden, flugunfähig gemachten Enten ist aus Tierschutzgründen nicht vertretbar, da der Stress für die im Bewegungs- und Fluchtverhalten eingeschränkten Enten zu hoch ist. Die Ausbildung an der flugfähigen Ente bleibt erhalten, so dass auch weiterhin einsatzfähige Jagdhunde zur Verfügung stehen werden.
Ein gesunder und intakter Wald ist nicht nur für die Waldeigentümer von hoher Bedeutung, sondern auch für künftige Generationen, für die der Wald eine zunehmend wichtige Rolle hinsichtlich Klima-, Natur- und Ressourcenschutz darstellt. Denn ein intakter Wald bietet Emissionsschutz, Grundwasserschutz und Naherholung für die gesamte Bevölkerung – insbesondere auf dem Land. Viele Waldbauern sind durchaus mit der Neuerung einverstanden, da im neuen Gesetz eine Verknüpfung von Verbiss- und Vegetationsgutachten mit Folgen für die Abschusspläne enthalten ist. Es kann somit mancherorts zu mehr Bejagung kommen, um ein Gleichgewicht herzustellen, damit der Wald sich ausreichend verjüngen kann.
Auch eine Fütterung in so genannten „Notzeiten“ ist entgegen der Darstellung sehr wohl möglich, wenn die zuständige Behörde diese nach Beantragung auch genehmigt.
Weiterführende Informationen zum neuen Jagdgesetz findet man hier