SPD Sprockhövel tritt ihre eigene Ausrichtung zur Gleichstellung von Frau und Mann mit Füßen!

Mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP wurde der Beschluss gefasst, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt auf das gesetzliche Mindestmaß von 19,5 Stunden in der Woche zu reduzieren. Ohne überhaupt Zahlen, Daten und Fakten zur geleisteten Arbeit des Gleichstellungsbüros vorlegen zu können, wird von Seiten der SPD behauptet, dass die Reduzierung um 10,5 Stunden gerechtfertigt sei. Diese Nachricht wurde von Seiten der GRÜNEN mit Empörung wahrgenommen. Dass Kommunen Gleichstellungsbeauftragte benennen müssen, ist im Landesgleichstellungsgesetz geregelt. Das Gesetz soll der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.
Im Dezember 2016 ist eine Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in Kraft getreten, das Gesetz gilt für den gesamten öffentlichen Dienst des Landes und der Kommunen.
Mit neuen Quotierungsregelungen und einer Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten sollen die Gleichstellungschancen verbessert werden. Das beschloss die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf, doch was schert’s die Sprockhöveler SPD??!