Was steckt hinter Erst und Zweitstimme? 3. August 201730. Oktober 2024 Erststimme? Zweitstimme? Bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 müssen Sie wieder zwei Kreuzchen setzen. Viele fragen sich „Was ist nochmal der Unterschied zwischen den beiden Stimmen? Und welche ist wichtiger?“ Wir erklären hier deshalb, mit welcher Stimme was gewählt wird. Alle Wahlberechtigten haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, die komplett unabhängig voneinander sind: Mit der Erststimme: Eine Person Mit Der Erststimme wählt man eine konkrete Person aus dem Wahlkreis. Es gibt bundesweit 299 Wahlkreise, es kommen also auch 299 Abgeordnete über die Erststimme in den Bundestag. In NRW gibt es 64 Wahlkreise. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt in den Bundestag ein. Bei der Erststimme gilt: „Der Gewinner bekommt alles“. Nur eine Person gewinnt, alle anderen Stimmen „verfallen“. Mit der Zweitstimme: Eine Partei Mit der Zweitstimme entscheidet man über die Stärke und Sitzanzahl der einzelnen Parteien im Bundestag. Die weiteren (mindestens) 299 Abgeordneten ziehen nämlich über die Landesreservelisten der jeweiligen Parteien in den Bundestag ein. Diese 299 Plätze werden dabei so an die Parteien verteilt, dass am Ende die Stimmenanteile im Landtag dem Verhältnis der Zweitstimmen bei der Wahl entsprechen.