Zur Stellung der Gleichstellungsbeauftragten 15. Dezember 2017 In der Ratssitzung am 14.12. ging es bei Tagesordnungspunkt 9 um die Änderung der Hauptsatzung Artikel 1 Gleichstellungsbeauftragte. Hier die Stellungnahme der Grünen Ratsfrau Britta Altenhein zur vorgelegten Änderung: Häusliche Gewalt, Bezahlung unter Mindestlohn, Hartz-IV-Bezug haben eines gemeinsam: Frauen sind hauptsächlich betroffen. Deshalb sollten auch Kommunalverwaltungen Gleichstellung nicht nur als interne Aufgabe für ihre Beschäftigten ansehen. Der Auftrag an die Verwaltung aus der Ratssitzung im Mai lautete Anpassung der notwendigen Änderungen der Hauptsatzung an die verminderte Stundenzahl der Gleichstellungsbeauftragten. Vorgelegt wird hier eine völlig gerupfte Version, die nur noch verwaltungsinterne Aufgaben vorsieht. Das lehnen wir politisch ab und das verstößt in unseren Augen auch gegen die Gemeindeordnung NRW, die in § 5.3 heißt: Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.