Wir lehnen die Abschaffung der Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge ab 5. März 201830. Oktober 2024 Die Verwaltung schlägt für die nächste Sitzung des Sozialausschusses am 7. März vor, die Teilnahme an der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige (Geflüchtete) gegen Kostenerstattung zu kündigen. Dieser Verwaltungsvorschlag wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sprockhövel abgelehnt. Bei der Einführung der Karte ging es nicht nur um die Entlastung der Verwaltung, sondern auch um ein deutliches Signal für einen unkomplizierten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung für die zu uns kommenden Menschen. Leider gestaltete sich die Zusammenarbeit mit der Krankenkasse (AOK) als schwierig, der es u.a. häufig nicht gelang, für einen durchgängigen Versicherungsschutz zu sorgen. Dies wiederum führte zu starker Verunsicherung bei den Betroffenen und zu zusätzlichem Arbeitsaufwand bei der Stadtverwaltung. Aber es kann und darf nicht sein, dass der freie Zugang zur Gesundheitsversorgung durch die Rückkehr zu den Behandlungsscheinen wieder von dem Belieben einzelner Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung abhängt. Vor Einführung der Gesundheitskarte haben Mitarbeiter*innen der Stadt – in der Regel ohne medizinische Ausbildung – entschieden, ob eine akute Erkrankung vorliegt und ein Arztbesuch erforderlich ist. Auch über die Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit weiterer Maßnahmen im Rahmen der Behandlung musste oft die Stadt entscheiden, was jedoch im Wesentlichen nur im Arzt-Patientenverhältnis möglich ist, so der Fraktionsvorsitzende Thomas Schmitz. Studien belegen, dass durch einen direkten Zugang zu medizinischer Versorgung, schwere Krankheitsverläufe vermieden, Kosten gesenkt und die Integration von Flüchtlingen erleichtert werden kann. Wird die Gesundheitskarte (eGK) weiterhin beibehalten, entfiele auch zukünftig – bis auf sehr wenige Ausnahmen – dieser Entscheidungs- und Prüfaufwand der Stadt. Notwendig bliebe aber die Zusammenarbeit mit einem zuverlässigen Krankenversicherungsträger für einen kontinuierlichen Versicherungsschutz und kalkulierbaren Verwaltungskosten gemäß der geänderten Rahmenvereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende in NRW.