Fahrradstreifen/Schutzstreifen anlegen! 17. September 2018 Die Fraktion stellt für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentl. Sicherheit und Ordnung am 11.10.2018 folgenden Antrag: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung in Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen die Anlegung von Radfahrstreifen an folgenden überregionalen Straßen im Bereich der Ortsdurchfahrten zu prüfen: Bochumer Straße, Schmiedestraße, Wittener Straße. Soweit aus Platzgründen diese Lösung ausscheidet, soll zumindest die Anlegung von Fahrradschutzstreifen geprüft werden Außerdem beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, beim Landesbetrieb eine Radverkehrsführung an der Wittener Straße zwischen den Straßen Hoppe/Am Rennebaum und Albringhauser Straße anzuregen. Radfahrstreifen sind von der Fahrbahn abgetrennte Sonderfahrstreifen, die für den Radverkehr benutzungspflichtig sind und vom Kraftfahrzeugverkehr nicht überfahren werden dürfen. Schutzstreifen sind gekennzeichnet als gestrichelte Linien mit dem Sinnbild „Fahrrad“. Sie sind Teil der Fahrbahn, zwischen 1,25m-1,5m breit und dürfen überfahren werden. Sie erhöhen die Aufmerksamkeit auf den Radverkehr und tragen zur Sicherung des Mindestabstands bei. An der Wittener Straße ist ein erhöhtes Radfahraufkommen zu verzeichnen mit zunehmender Bekanntheit des Radweges von Wengern nach Witten, der von der Glückauftrasse aus über diesen Abschnitt der Wittener Straße und weiter über die Albringhauser Straße angefahren wird. Seit dem Aufstellen der Container für Flüchtlinge in Merklinghausen hat sich außerdem das Fußgängeraufkommen in diesem Bereich erhöht, da an der Haltestelle Kaninchenweg die Schnellbusse SB 37 und 67 halten.