Maßnahme des Mobilitätskonzepts: Fahrradstraße an der Gevelsberger Straße

Fahrradstraße Gevelsberger Straße

Ein Leitziel des vom Rat der Stadt Sprockhövel einstimmig beschlossenen „Integrierten Mobilitätskonzept für die Stadt Sprockhövel“ ist:

„Der Aufbau eines sicheren und flächendeckenden Radverkehrsnetzes mit guter Anbindung an bestehende Radverkehrsinfrastruktur zur Förderung der alltäglichen Fahrradnutzung.“

Fahrradstraßen sind dabei ein Infrastrukturelement der Radverkehrsförderung.

In einer Fahrradstraße sind ohne Zusatzzeichen nur Fahrradfahrende und zu Fuß Gehende zulässig. Durch entsprechende Zusatzzeichen kann auch der Kfz-Verkehr freigeben werden. Die Einrichtung einer Fahrradstraße bedeutet also in den meisten Fällen nicht, dass dort keine Kfz mehr fahren dürfen.

Auch bei Freigabe der Fahrradstraße für den Kfz-Verkehr bietet eine Fahrradstraße Vorteile für den Radverkehr, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer Fahrradstraße 30 km/h beträgt. Durch die Beschilderung und aufgebrachte Bodenpiktogramme werden Autofahrende besonders auf den Radverkehr aufmerksam gemacht. Radfahrende genießen in Fahrradstraßen Vorrang vor dem Kfz-Verkehr, sodass der Kfz-Verkehr den Radverkehr weder behindern noch gefährden darf und ggf. seine Geschwindigkeit anpassen muss.

Ein erster Schritt wurde jetzt an der Gevelsberger Straße umgesetzt. An dem dortigen Knotenpunkt des Radverkehrsnetz NRW wurde eine entsprechende Fahrradstraße eingerichtet.

Weitere Informationen zu dem Integrierten Mobilitätskonzept gibt es auf der Homepage der Stadt Sprockhövel: Integriertes Mobilitätskonzept der Stadt Sprockhövel

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Entnimm Weiteres bitte der Datenschutzerklärung.