Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan 18. Januar 2016 Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum überarbeiteten 2. Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) haben Bündnis 90/Die Grünen Sprockhövel eine Stellungnahme an die Staatskanzlei des Landes NRW abgegeben. Insbesondere kritisieren Bündnis 90/Die Grünen Sprockhövel, dass flächensparende Siedlungsentwicklung vom Ziel zum Grundsatz herabgestuft wurde. Die Aufforderung, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 5 ha und langfristig auf Netto-Null zu reduzieren, hat dadurch erheblich an Wert verloren. Sie kann jederzeit infolge einer Abwägung umgangen werden und ermöglicht weiterhin darüber liegende Flächeninanspruchnahmen. In diesem Zusammenhang regen Bündnis 90/Die Grünen Sprockhövel auch an, dass der ebenfalls zum Grundsatz abgeschwächte Vorrang der Innenentwicklung wieder zum verbindlichen Ziel wird, da nur damit das weitere Wachstum der Städte nach außen hin in die Randbereiche verhindert werden kann. Auch der gegenwärtige Zuzug von Flüchtlingen liefert nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen Sprockhövel keine ausreichende Begründung für eine erhöhte Freirauminanspruchnahme. 2004 lag die Einwohnerzahl in NRW bei 18,058 Mio., Mitte 2015 (also noch ohne Berücksichtigung erheblicher Zuzüge durch Flüchtlinge) prognostizierte die Bertelsmann-Stiftung, dass die Einwohnerzahl bis 2030 auf 17,07 Mio. sinkt. Die Zuwanderung wird im Durchschnitt aller Kommunen demnach nur zu einer Abschwächung des Sinkens der Bevölkerungszahl führen. Dazu sind auch die Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung noch weitgehend unklar, insbesondere da weder absehbar ist, wie viele bleiben (dürfen), und ob es möglicherweise Residenzpflichten gibt. Die Verankerung eines Verbots von Fracking in NRW durch ein neu aufgenommenes Ziel im LEP, auf das bereits in der Einleitung hingewiesen wird, begrüßen Bündnis 90/Die Grünen Sprockhövel dagegen ausdrücklich und hoffen, dass es hier im weiteren Verfahren nicht wieder zu Abschwächungen kommt.