Tempo 30 in sensiblen Bereichen

Ein Baustein, die Verkehrssicherheit für Schutz benötigende Verkehrsteilnehmer*innen – zu denen insbesondere Kinder zählen – in sensiblen Bereichen herzustellen, besteht in der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.

Kinder sind bis zum Abschluss ihrer Verkehrserziehung altersbedingt noch nicht in der Lage, allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und hier insbesondere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Ältere Kinder und Jugendliche, die ihren Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, bewegen sich dabei oft im „Pulk“, sind als Verkehrsteilnehmer*innen häufiger abgelenkt sowie einer gewissen Gruppendynamik ausgesetzt.

Während ein Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h bereits nach ca. 13½ m bereits zum Stillstand kommt, liegt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nach gleicher Entfernung immer noch die Reaktionsphase des/der Fahrer*in vor. Es kommt daher in Bremssituationen unvermeidlich zu einem Zusammenstoß. Die Aufprallgeschwindigkeit beträgt dabei – ungemindert – 50 km/h, was nicht zuletzt zu deutlich schwereren Unfallverläufen führt.

Vor diesem Hintergrund haben die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und CDU in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, im Ortsbereich von Haßlinghausen im Umfeld der Einrichtungen

– Wilhelm-Kraft-Gesamtschule
– Gemeinschaftsgrundschule Haßlinghausen
– Familienzentrum KAZ e.V. KÄZchen Haßlinghausen

die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Der einstimmig beschlossene Auftrag an die Verwaltung stellt aus unser Sicht eine längst überfällige Ermessensanwendung der aktuell geltenden rechtlichen
Rahmbedingungen in den betroffenen Bereichen dar. Dass sich alle Fraktionen einstimmig dem Antrag angeschlossen haben, ist darüber hinaus ein deutliches Signal.