Q&A Hombergstraße 23. Juni 20219. Oktober 2024 Das Thema Hombergstraße wird seit einigen Monaten kontrovers diskutiert. Um Transparenz darüber zu schaffen, worum es geht, was bisher passiert ist und was nun passieren wird, haben wir die bisher von Bürger*innen gestellten Fragen gesammelt und werden diese in dem FAQ beantworten. Worum geht es bei dem Thema? In der Hombergstraße soll von der Greif-Hollander-Gruppe eine Seniorenresidenz mit ca. 75 – 80 Pflegeplätzen und ein Wohngebäude mit 17 Apartments mit betreutem Wohnen geschaffen werden. Im Rahmen dessen kam es zu Diskussionen über den Zustand der Straße, der Anbindung zur L70n und der Sanierung des Kanals. Nun befinden sich diese Themen in der kommunalpolitischen Bearbeitung. Handelt es sich bei der Bebauung der Hombergstraße 17, also der Seniorenresidenz, um die Schaffung eines Gewerbe-Betriebes? Ja. Allerdings sind nahezu alle Pflegeeinrichtungen „gewerbliche“ Einrichtungen, auch die der Arbeiterwohlfahrt oder von kirchlichen Trägern. Diese sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die mit den Pflegekassen Verträge abschließen. Dazu kommen umfangreiche Vorschriften nach dem Heimgesetz. Es stellt also keine Besonderheit dar und gem. BauNVO ist ein derartiges Bauvorhaben dort zulässig. Was ist als Baumaßnahme konkret geplant? Was darf gebaut werden? Auf den 6.000 Quadratmetern Fläche, die vom Bebauungsplan seit 1998 für eine solche Baumaßnahme vorgesehen werden (1), soll eine zweistöckige Pflegeeinrichtung mit Staffelgeschoss sowie ein Wohnhaus mit Apartments errichtet werden. Insgesamt sollen ca 4.000 m2 überbaut werden. Die Geschossflächen- und Grundflächenzahl werden bei dem Bauvorhaben eingehalten. Warum ist das Vorhaben wichtig? In Sprockhövel haben wir einen sehr hohen Bedarf an Pflegeplätzen, der bisher nicht gedeckt wird. Konkret sind dies 168 Sprockhöveler*innen (Stand 2020), die einen solchen Platz benötigen. Der Bedarf wird in den nächsten Jahren auf über 200 ansteigen (2). Um dem gerecht zu werden, ist die Nutzung dieser stadtnahen Fläche sehr wichtig, um einerseits die Pflegebedarfe zu decken und andererseits eine möglichst inklusive Umgebung für die zu Pflegenden zu schaffen. Auch der Bedarf an betreuten Wohnformen ist gegeben. Gibt es Alternativen zu dem Bauvorhaben? Nein. Aufgrund der fehlenden Flächen in der Größenordnung in Sprockhövel, die für eine solche Bebauung geeignet sind, gibt es keine Alternativen. Wünschenswert wären kleinteilige Angebote. Die sind nicht wirtschaftlich und werden derzeit auch nicht neu gebaut. Über was entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss konkret? Der Stadtentwicklungsausschuss entscheidet am 23.06. lediglich über die drei eingegangenen Anträge im Rahmen einer Bauvoranfrage, die vorsehen, abweichend vom Bebauungsplan zu bauen. Um diese konkreten Abweichungen geht es: 1. Es soll anstelle eines ohne Verfahren zulässigen Spitzdaches mit einer Dachneigung von ca. 40 Grad eine abgeflachte Variante (Staffelgeschoss mit Flachdach, Gesamthöhe 10,25 m) gebaut werden. Dadurch wird das Gebäude etwa fünf bis sieben Meter niedriger, als im Bebauungsplan zulässig. 2. Die Baugrenze soll geringfügig (0,5 m) überschritten werden, um vor der geplanten Einrichtung eine überdachte Fahrradabstellanlage zu installieren. Für die dafür genutzte Fläche wird es eine Ausgleichspflanzung an anderer Stelle geben. 3. Es soll eine zusätzliche Versiegelung durch die Anlage eines Fußweges und einer Terrasse innerhalb der festgesetzten Ausgleichsfläche stattfinden. Hier ist ebenfalls eine Kompensation auf dem Gelände möglich. Der Stadtrat bzw. der zuständige Fachausschuss kann NICHT über das Bauvorhaben an sich entscheiden, da die Bauherrin im Übrigen im Rahmen des Baurechtes baut und die Stadtpolitik keinen Einfluss auf diesen Bau hat, sondern einzig entscheidet, ob den o.a. Abweichungen gemäß Baurecht entsprochen werden kann. Die eigentlichen Gebäude werden eingehalten und werden nicht überschritten. Was passiert, wenn der Stadtentwicklungsausschuss die vorgeschlagenen Änderungen zum Bebauungsplan ablehnt? Wenn der Stadtentwicklungsausschuss die drei Änderungen ablehnt, wird das Gebäude 15 bis 17 Meter hoch, da dann ein Spitzdach gebaut werden muss. Die beiden anderen abgelehnten Änderungen hätten eine Minderung der Lebensqualität der dann dort lebendenen Bewohner*innen (aufgrund der fehlenden Terasse und des fehlenden Fußweges) und Wegfall von freiwillig angelegten Parkplätzen, da ebenfalls eine Fahrradabstellanlage vorzusehen ist. Alle drei Änderungen sind also aus Perspektive der Grünen sinnvoll. Worüber entscheidet der Verkehrsausschuss? Der Verkehrsausschuss entscheidet über den Versuch der rückwärtigen Anbindung des Geländes an die L70n und über die Sanierung der Hombergstraße (inklusive des Kanals). Beides wurde nun durch einen Antrag der Grünen und der CDU im vergangenen Verkehrsausschuss am 27.05. beschlossen und wird nun von der Verwaltung umgesetzt (3). Beide beschlossenen Entscheidungen stehen in keinem Zusammenhang mit den oben genannten Entscheidungen des Stadtentwicklungsausschuss und werden separat beurteilt. Kann die Bebauung von den Entscheidungen abhängig gemacht werden? Nein. Die Verfahren sind losgelöst voneinander zu betrachten, da ein Bauherr keinen Einfluss auf die Baumaßnahmen der Stadt hat und umgekehrt. Wie geht es weiter? Nach einer positiven Entscheidung der Bauvoranfrage kann auf deren Grundlage ein Bauantrag eingereicht werden. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens sind eine Reihe weiterer Fragen z.B. nach dem Abwasserkonzept, usw. abzuklären und entsprechende Genehmigungen zu erteilen. Das sind weitere Verwaltungsverfahren, die abgearbeitet werden müssen. Quellen: (1) https://cloud.sprockhoevel.de/index.php/s/6WiQMieAPmPHyAn?path=%2FB-Plan%20Nr.%2044%20%22Hombergstra%C3%9Fe%22 (2) https://www.enkreis.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/54_1/Pflegebericht/Pflegebericht_2020.pdf, S. 37 (3) https://sprockhoevel.more-rubin1.de/meeting.php?sid=ni_2021-AfUKVSO-2, TOP 11