Lebensraum renaturieren statt versiegeln – unser Einsatz für den Gangelshauser Wald

Gangelshauser Wald auf dem Weg zum Naturschutzgebiet

Vor gut fünf Jahren, vor der Kommunalwahl 2020, hatten wir GRÜNEN uns intensiv für den Erhalt des Gangelshauser Waldes eingesetzt, um eine Versiegelung des schutzwürdigen Lebensraumes zu verhindern.

Unmittelbar im Dezember 2020 hatten wir GRÜNEN dann im Rat der Stadt Sprockhövel einen Antrag für den folgenden Ratsbeschluss gestellt:

Mit den Stimmen der Bürgermeisterin Sabine Noll, der CDU und von uns GRÜNEN wurde unser Antrag angenommen.

hier geht es zu unserem Antrag und dem Ratsbeschluss vom 10.12.2020

Auf Grundlage eines Gutachtens der Biologischen Station des Ennepe-Ruhr-Kreises, welches Flächen im Bereich des Gangelshauser Waldes (Hellmannsbruch) als schutzwürdig einstuft, wurde im September 2021 mit Initiative der GRÜNEN im Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises der folgende einstimmige Beschluss gefasst:

hier geht es zu dem Beschluss des Kreistages vom 27.09.2021

Im Juni 2025 ist im zuständigen Fachausschuss des Ennepe-Ruhr-Kreises ein Konzept zur „Wiedervernässung des Bruchs bei Gangelshausen (ein ehemaliger Erlenbruchwald mit Moorstrukturen)“ vorgestellt worden.

Quelle: Präsentation des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 03.06.2025 (Auszug)

hier geht es zu der vollständigen Präsentation des Ennepe-Ruhr-Kreises

Mitte 2025Stellen eines Förderantrags
Ende 2025Ausschreibung der Planungsleistung
Mitte 2026Ausschreibung der Maßnahmen
Winter 2026/2027Durchführung der Maßnahmen
ab 2027Ausweisung der Fläche als Naturschutzgebiet

Zeitgleich wurde das Gewerbegebiet Tackenberg/Am Hilgenstock in den letzten Jahren erschlossen. Zudem wurden Leitlinien für die Unternehmensansiedlung beschlossen, die unter anderem auch die Punkte Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz beinhalten.

hier geht es zu dem Beschluss über die Leitlinien für die Unternehmensansiedlungen

Zuletzt konnten im Juni 2025 Flächen des Gewerbegebiets an einen Betrieb im Bereich Lebensmittelverarbeitung/Backwaren (inklusive Café und Verkaufsstelle) sowie an einen Gewerbebetrieb aus dem Bereich Maschinen-/Werkzeugbau vermarktet werden.

hier geht es zu den Informationen über die vermarkteten Flächen:
Vorgang VL-88/2025 und Vorgang VL-89/2025