Q&A zur Umgestaltung der Mittelstraße in Haßlinghausen

Aktuell ist eine hitzige Debatte über die mögliche Gestaltung der Mittelstraße im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Haßlinghausen entstanden. Uns ist hier Transparenz sehr wichtig, daher stellen wir alle Informationen inklusive Quellen dar und erläutern, welche Position wir als Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Sprockhövel in dieser aktuellen Diskussion beziehen.

Wie kam es eigentlich zu der Idee der Umgestaltung von der Mittelstraße?

2013 entstand von den damaligen Verantwortlichen der Plan, die Mittelstraße und den Nikolaus-Groß-Platz sowie das Umfeld des Rathauses zu verschönern, um die Innenstadt von Haßlinghausen attraktiver zu gestalten. Die Erarbeitung der Planungen wurde damals von allen im Stadtrat vertretenden Parteien mitgetragen (siehe Tagesordnungspunkt eins der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Oktober 2013). Erst im Jahr 2017 wurde die Thematik abseits des bisher erteilten Auftrages konkreter (vgl. Tagesordnungspunkt vier der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung im März 2017). Im Mai 2018 erfolgte dann nach einer ersten Bürgerbeteiligungsphase der Beschluss des Konzeptes (vgl. Tagesordnungspunkt zehn der Sitzung des Stadtrates im Mai 2018).

“Der Rat beschließt das integrierte Handlungskonzept Mittelstraße Haßlinghausen als handlungsbegleitende Grundlage für die zukünftige Entwicklung für den vorgenannten Bereich. Der in der Sitzung ausgehängte Abgrenzungsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Einstimmiger Beschluss des Stadtrates am 17. Mai 2018

Nach diesem Beschluss des Konzeptes (siehe für Details hier) wurden von einem entsprechend beauftragten Büro in den darauffolgenden Jahren erste planerische Vorschläge zur Umsetzung erstellt werden (siehe erster Planungsentwurf aus dem Jahr 2020). Auf Basis dieser ersten, groben Entwürfe für die Umsetzung des sogenannten “Integrierten Handlungskonzept Haßlinghausen” wurden dann in mehreren Runden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt, die den Ideen überwiegend positiv gegenüberstanden. Von 2020 bis zu dem jetzigen Zeitpunkt befinden wir uns daher nun in den konkreten Detailplanungen, die aktuell die Umgebung des Rathauses sowie die Planung des ersten Abschnittes der Mittelstraße umfassen. Bei letzterem wurden und werden aktuell Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt und nach den Eingebungen die Planungen entsprechend geändert.

Was ist der aktuelle Stand der Detailplanungen der Mittelstraße?

Die bislang aktuellen Planungen der Verwaltung kann man hier links oben auf der Website unter dem folgenden Link sehen. Diese wurden bereits abgeändert. Es wurden auf Anregung der Gewerbetreibenden an der Mittelstraße unter anderem mehr Parkplätze geschaffen. Im Vergleich zu der aktuellen Situation ergibt sich das folgende Bild:

Hier sieht man die Mittelstraße in Haßlinghausen
Hier sieht man den Bereich des Rathauses, den Nikolaus-Groß-Platz und die Kreuzung Gevelsberger Straße/ Mittelstraße/ Rathausplatz
Welche Rahmenbedingungen gibt es für die Umgestaltung der Mittelstraße?

Auch wenn sich Ideen, die im Zuge der Beteiligung oft geäußert wurden, gut anhören, ist vieles aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich. So müssen die Regelungen der städtebaulichen Förderung (durch die die Stadt Sprockhövel immens viel Geld einspart) eingehalten und die geltenden Gesetze und Richtlinien beachtet werden. Das führt unter anderem dazu, dass bestimmte Gehweg- und Fahrstreifenbreiten eingehalten werden müssen und beispielsweise keine Radschutzstreifen umsetzbar sind. Auch Parkplätze haben bestimmte Vorgaben, beispielsweise mit dem Blick auf die Entfernung von Einmündungen oder der Länge und Breite des Parkplatzes.

Stichwort Parkplätze: Wie entwickelt sich die Situation da denn jetzt wirklich?

In der aktuell vorliegenden Planung (Link siehe oben) sind auf dem ersten Planungsabschnitt, also zwischen der Kreuzung Mittelstraße/Gevelsberger Straße und der Kreuzung Poststraße/Mittelstraße, 40 Parkplätze vorgesehen. Dazu kommt noch ein Stellplatz gegenüber von dem Nikolaus-Groß-Platz.

Bislang stellt sich die Parkplatz-Situation so dar: Ungefähr 55 “Parkplätze” bestehen aktuell auf den beiden Seiten der Mittelstraße zwischen der Einmündung der Mittel- und der Gevelsberger Straße. Allerdings ist diese Zahl mit Vorsicht zu genießen, da 12 bis 14 dieser Parkplätze entweder deutlich zu schmal sind und deshalb potenziell den fließenden Verkehr behindern oder direkt an den Einmündungen oder Fußgängerüberwegen bzw. Ampeln liegen (bspw. an der Straße “Am Kindergarten”, “Handstraße” oder der Fußgängerampel vor dem Friseur Schneider) und somit die Sicht behindern. Hier darf eigentlich überhaupt nicht geparkt werden. Hier fallen also bis auf einen bis drei Parkplätze de facto keine Stellplätze weg, sondern wird einfach nur geltendes Recht auch planerisch umgesetzt. Gleiches gilt für die ca. 13 “Parkplätze”, die gegenüber des Nikolas-Groß-Platzes bzw. direkt an der Kreuzung der Gevelsberger Straße liegen: Diese sind deutlich zu schmal, darüber hinaus darf im Kreuzungsgebiet sowieso nicht geparkt werden. Hier wird die sowieso nicht als Parkplatz nutzbare Fläche nun für die Barrierefreiheit, den Komfort der Fußgänger und eine Attraktivitätssteigerung genutzt, gleichzeitig sind in der Planung die maximale Anzahl der Parkplätze (die bei Neuplanung mit den Förderrichtlinien und Gesetzen vereinbar sind) zu finden.

Wie sind die Kosten für die Umgestaltung der Mittelstraße aktuell geplant?

Für die gesamte Mittelstraße sind in den Haushaltsjahren 2023 bis 2027 insgesamt circa 2,98 Millionen Euro eingeplant (vgl. Haushaltsplan 2024, S.39, Stelle 12.02.01/0454.785210). Diese Summen können aufgrund der Kostensteigerungen, die private wie öffentliche Stellen erfahren, allerdings höher ausfallen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 1,58 Millionen Euro durch Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung in derselben Zeit (vgl. Haushaltsplan 2024 S. 42, Stelle 12.02.01/0454.681100). Übrig bleiben somit geplante Kosten von mind. 1,4 Millionen Euro.

“Wohn- und Aufenthaltsqualität, ein besserer Schutz aller Verkehrsteilnehmer und die Resilienz von Haßlinghausen gegenüber Starkregen, Hitzewellen und anderen Belastungen: Das ist das Ziel der Grünen Fraktion. Nicht alles davon kann man zu 100 Prozent umsetzen, das ist klar. Wichtig wäre aus unserer Perspektive neben den aktuellen Planungen aber definitiv noch die deutliche Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf der Mittelstraße.” Thomas Schmitz, Fraktionsvorsitzender

Ganz aktuell aus dem Ausschuss vom 03.06.2024

Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem Rat den Beschluss des Mobilitätskonzeptes einstimmig empfohlen. Darüber hinaus wurde die Gestaltung der Gehwege an der Mittelstraße im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes diskutiert. Folgendes wurde durch den Vorschlag der Verwaltung sowie auf Basis der Anträge von SPD, CDU und den Grünen einstimmig beschlossen:

  • Es gibt eine Sondersitzung in den Sommerferien. Dort wird final entschieden.
  • Tempo 30 auf der Mittelstraße wird geprüft. Dann soll auch eine Führung der Fahrradfahrer:innen über die Straße statt über den Fußweg geprüft werden.
  • Darüber hinaus wird eine Entlastung für die Mittelstraße -bezogen auf den Durchgangsverkehr- über andere Strecken geprüft.
  • Statt Übergängen mit Verkehrsinseln werden Zebrastreifen geprüft.
  • Über eine Öffnung der Parkplätze hinter der Sparkasse für die Allgemeinheit sollen Gespräche geführt werden.
  • Mit allen Kritiker:innen der Planungen wird nochmal einzeln gesprochen. So sollen Kritikpunkte so gut wie möglich behoben werden.
Was ist die Position der Grünen zur Mittelstraße?

Das Ideal wäre die Schaffung von drei voneinander getrennten Wegen auf der Mittelstraße: Es bräuchte einen Fußweg, einen davon abgetrennten Weg für Radfahrer sowie eine Straße für die Pkws und Lkws. Dies ist allerdings in der aktuellen Lage nicht ohne die komplette Abschaffung aller Parkplätze entlang der Mittelstraße zu machen. Daher sprechen wir uns klar für die folgende Lösung aus: Sofern aufgrund des Lärmschutzaktionsplans die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden kann, sind wir für eine Führung des Radverkehrs über die Straße statt über den Bürgersteig. Wichtig ist dabei aber, dass das dann von dem zuständigen Amt Straßen NRW auch zügig umgesetzt wird.

Und was ist, wenn Tempo 30 an der Mittelstraße nicht möglich ist?

Sollte die Geschwindigkeitsreduktion nicht umsetzbar sein, wird die Fraktion der Grünen sich für die Umsetzung des Kompromisses nach der ersten Beteiligung einsetzen. Natürlich ist das nicht die optimale Lösung, allerdings kann der Umbau dann der Sicherheit und dem Komfort allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern gerecht werden. Es müssen auch Aspekte wie die Schaffung von Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels (bspw. Hitzewellen, Starkregenereignisse, etc.) mit beachtet werden. Auch der Wunsch nach mehr öffentlichen Sitzgelegenheiten wurde klar geäußert. Eine weitere Abschwächung des schon bestehenden Kompromisses zu Lasten von hitzeregulierenden und emmissionsverringernden Baumpflanzungen, der Entsiegelungen zum besseren Schutz vor Starkregenereignissen, die verringerte Bereitstellung von Rad-Abstellanlagen oder das Abweichen von der geplanten Schaffung barrierearmer Wege und Sitzgelegenheiten lehnen wir entschieden ab.

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2 Kommentare

  1. Warum soll Tempo 30 nicht möglich sein? In Mülheim ad Ruhr gibt es auf der B1 auch Streckenweise Tempo 30 für den Lärmschutz! Geht also auch! Nicht immer Straßen NRW oder ähnliche vorschieben…

    1. Liebe Frau Gerigk, die Mittelstraße, auch bekannt als L58, ist eine Landesstraße. Daher obliegt es StraßenNRW, hier Tempo 30 einzuführen oder abzulehnen. Die Stadt Sprockhövel ist 2023 der Städteinitiative Tempo 30 beigetreten, um so als Kommune mehr Entscheidungsgewalt für Straßen zu bekommen, auf die die Kommune normalerweise keinen Einfluss hat, da es sich um Bundes- oder Landesstraßen handelt. Hier gibt es aber bisher noch keine gesetzliche Handhabe durch die Stadt. StraßenNRW wird hier also keinesfalls von uns vorgeschoben, sondern ist gesetzlich der Entscheidungsträger in diesem Fall.

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