Was ist geplant im Beisenbruch?

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29. November 2021 wird über einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ entschieden. Auf dem Gelände der Beisenbruchstraße 10 befinden sich derzeit ein Discounter und ein Bürogebäude. Das Bürogebäude sowie der Discounter sollen abgerissen werden und so der notwendige Raum geschaffen werden, um eine neue Filiale des Marktes zu errichten und einen bislang im Ortskern befindlichen Discounter dorthin zu verlegen. Zudem soll die Verkaufsfläche des aktuellen Discounters durch den Neubau auf 1.420 m² erweitert werden. Der umgesiedelte, bisher im Ortskern befindliche Markt, soll eine Verkaufsfläche von 1.250 m² erhalten. Eine Situation, die stark an den Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes in Haßlinghausen im Jahre 2011 erinnert.

Zwar bieten die dort seit 2012 angesiedelte Märkte eine hohe Einkaufsqualität, jedoch in der Regel nur für Besucher*innen, die die Märkte mit dem PKW aufsuchen. Raum für andere Verkehrsteilnehmer*innen  – insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen – ist kaum vorhanden. Verschärft wird die Lage dadurch, dass eine geschützte Anbindung für den Fuß- und Radverkehr an die weiteren Bereiche des Stadtzentrums fehlt. Auch die Eingangssituation der Märkte ist durch die dicht angrenzenden Parkflächen und ein- sowie ausparkende Fahrzeuge problematisch. Die genannten Punkte tragen weiterhin dazu bei, dass die Begegnung und der Aufenthalt von Menschen im Sinne eines öffentlichen Raumes nahezu ausgeschlossen sind.

Um solche eine Situation beim geplanten Vorhaben in Niedersprockhövel im Vorfeld verhindern zu können, sollten die folgenden Punkte bei der Planung unbedingt mitgedacht werden:

  • Der gesamte Nahversorgungsbereichs sollte darauf ausgelegt sein, dass die Bedingungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen optimal sind. Es soll attraktiv sein, aus den umliegenden Wohngebieten zu Fuß oder per Rad zum Einkauf zu kommen.
  • Es sollte eine zentral gelegene, klar geschützte und breit angelegte Verbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zur Glückauf-Trasse, zum neuen Wohngebiet und entlang der Zufahrtsstraße geplant werden.
  • Vor den Supermärkten sollte ein geschützter Aufenthaltsbereich eingeplant werden, der eine gewisse Aufenthaltsqualität bietet und der von Autos klar abgetrennt ist.
  • Großzügige Abstellbereiche für Fahrräder und Lastenfahrräder sollten eingeplant werden.
  • Sichere Wege per Zebrastreifen sollten von allen Parkplätzen zum Eingangsbereich führen.
  • Dem Wechsel hin zu mehr E-Mobilität sollte durch eine adäquate Anzahl an Ladesäulen Rechnung getragen werden, um einer in Zukunft höheren Nachfrage bedienen zu können.

Wie es gehen kann, zeigt ein kleiner Blick über den lokalen Tellerrand in die Niederlande. Dort werden schon seit geraumer Zeit Discounter so geplant, dass sie für alle Verkehrsteilnehmenden gut zu erreichen und die Verkehrswege sicher genutzt werden können. Warum nicht von diesem Beispiel lernen?

 

 

 

 

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